Zuschüsse von der KfW
Nach jahrelangem Rückgang verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik seit 2009 einen vergleichsweise hohen Anstieg der Zahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Jährlich werden rund 150.000 Fälle und ein Schaden von über 420 Millionen Euro erfasst, Tendenz steigend. Neben materiellen Schäden sind häufig psychische Belastungen bis hin zu Traumatisierung eine Folge für die Betroffenen und können deren Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus.
Die Polizei kann dieses Problem jedoch nicht alleine lösen. Es gilt daher, das Augenmerk auch auf die Eigenvorsorge zu richten durch: » Einbau von Sicherheitstechnik, » sicherheitsbewusstes Verhalten und » Aufmerksamkeit im Wohnumfeld.
Denn nachweislich misslingen über 41 Prozent der Einbrüche nicht zuletzt durch vorhandene Sicherungseinrichtungen und eine aufmerksame Nachbarschaft. Dies zeigt: Präventionsmaßnahmen lohnen sich! Investieren Sie deshalb in Sicherheitstechnik – hierzu bieten die KfW-Förderprodukte im Auftrag der Bundesregierung finanzielle Anreize.
Staatliche Förderung von Einbruchschutz
Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes ein Konzept zum Einbruchschutz erarbeitet. Die darauf basierenden KfW-Fördermaßnahmen wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der KfW entwickelt. Sie berücksichtigen die polizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz und ergänzen die bereits bestehenden KfW-Förderprodukte. Einzelne Länderprogramme fördern ebenfalls den Einbau von geeigneter Sicherheitstechnik (Näheres unter: www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz/ finanzanreize.html).
Förderprogramm Einbruchschutz als Einzelmaßnahme durch Zuschuss (seit 19.11.2015) oder Kredit (voraussichtlich ab 01.04.2016)
Wer kann Förderanträge stellen?
» Natürliche Personen als › Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten › Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen › Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften › Mieter. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen. » Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen, wie z. B. Wohnungsunternehmen / -genossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (ab 01.04.2016 in der erweiterten Kredit- förderung)
Wie wird gefördert? » Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten (ab 01.04.2016 in der erweiterten Kreditförderung) » Investitionszuschuss für Privatpersonen