Heldt GmbH Inneneinrichtungen    
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Steuertipps

Achtung!

Ab 01. Januar 2009 erstattet Ihnen das Finanzamt biz zu 1.200,- € unserer Rechnung!

  • Sie erhalten 20% des Rechnungsbetrages ersetzt
    (max. 20% von € 6.000,- = € 1.200,- ).
  • Es muss sich um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handeln
  • Berücksichtig werden Arbeitskosten ohne Material
  • Die Rechnung muss mit dem Überweisungsbeleg zusammen mit der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden
  • Barzahlung wird nicht anerkannt
  • Aktueller Beschluss des Bundesrates (Konjunkturpaket)
  • Rückwirkend ab 01.01.2009
  • Steuervorteil für Privatleute


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung